Rücktrittsrecht
Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes können vom Vertrag mit Lichtstrahl innerhalb von sieben Werktagen (wobei Samstag, Feier- und Sonntag nicht als Werktag gerechnet werden) nach Erhalt der Ware bzw. Vertragsabschluss über die Dienstleistung zurücktreten. Im Falle des Rücktritts findet eine Rückerstattung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe der erhaltenen Ware statt. Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden – es ist die Originalverpackung und der gleiche Transportweg wie bei der Lieferung zu benutzen. Im Falle des Rücktritts behält sich Lichtstrahl für Verpackung sowie Ware, die außerhalb der Rücksendung beschädigt wurde, die Geltendmachung von Wertminderungsansprüchen vor.Wird der vom Kunden zu entrichtende Preis ganz oder teilweise durch einen Kredit von Lichtstrahl finanziert, gilt der fristgerechte Rücktritt vom Vertrag auch als Rücktritt vom Kreditvertrag.
Der Rücktritt von Verträgen über Waren und Dienstleistungen von Lichtstrahl ist ausgeschlossen:
a) Dienstleistungen, mit deren Ausführung vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird,
b) Waren, die nach den Spezifikationen des Kunden angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, wie zum Beispiel Persönliche Symbole oder individuell angefertigte Schmuckstücke.
c) Waren, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, wie beispielsweise angebrochene Essenz- oder Öleflaschen, Blumen des Lebens sowie handgefertigte Symbole.
d) Verlagsprodukte, Audio- oder Videoaufzeichnungen, sofern die gelieferten Sachen von Ihnen entsiegelt worden sind, sowie
e) Hauslieferungen oder Freizeit-Dienstleistungen, im Sinne von über die Lieferung von Lebensmitteln, Getränken oder sonstigen Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs, die am Wohnsitz, am Aufenthaltsort oder am Arbeitsplatz von Ihnen von Lichtstrahl im Rahmen häufiger und regelmäßiger Fahrten geliefert werden (Hauslieferungen), sowie Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich Lichtstrahl bei Vertragsabschluß verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen (Freizeit-Dienstleistungen).